Wann erfolgt meine nächste gesetzliche (nach §16 BetrAVG) Pensionsanpassung?
Den nächsten Termin zur Anpassungsprüfung entnehmen Sie bitte Ihrem Pensionierungsbrief bzw. dem letzten Anpassungsschreiben (kann bis zu 3 Jahre zurückliegen). Die Anpassungen erfolgen grundsätzlich rückwirkend zum 01.01. des jeweiligen Jahres und werden in der ersten Jahreshälfte umgesetzt.
Sie werden anschließend schriftlich über das Ergebnis der Anpassungsprüfung informiert.