TSS Ticket Self Service - Kranken- und Pflegeversicherung

Haben Kinder Einfluss auf die Höhe meines Pflegeversicherungsbeitrags?

Ja, die Höhe Ihres Beitrages ist grundsätzlich abhängig davon, ob Sie Kinder haben. Gegebenenfalls werden Kinder besonders begünstigt, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. 


Folgende Neuregelungen sind zum 01.07.2023 inkraftgetreten. Hierüber haben wir Sie bereits schriftlich informiert.

 

     Der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung wird auf 3,4% angehoben. Der Zuschlag für Kinderlose wird auf 0,6% erhöht. Der Nachweis der sog. Elterneigenschaft bleibt, wie bisher, lebenslang an den Nachweis eines Kindes geknüpft.


     Zum 1.7.2023 wird gleichzeitig ein Beitragsabschlag ab dem 2. bis zum 5. Kind in Höhe von 0,25% eingeführt. Es sind (leibliche, adoptierte, Stief- und Pflege-) Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres berücksichtigungsfähig. Das gilt auch, wenn das Kind vor Vollendung des 25. Lebensjahres verstorben ist.


Haben Sie mindestens 2 Kinder, die noch keine 25 Jahre alt sind und haben uns dies noch nicht mitgeteilt, dann reichen Sie uns bitte unter Angabe des Namens und des Geburtsdatum diese Information:

 

Henkel AG & Co. KGaA

Pensioner Care & Provision Insurances

40191 Düsseldorf


Alternativ können Sie das Dokument auch gerne

per Fax an +49-211-798-9000

oder 

per E-Mail an hrdirect@henkel.com als Anlage (Scan oder Foto) 

schicken. 


Vielen Dank vorab.