Haben Kinder Einfluss auf die Höhe meines Pflegeversicherungsbeitrags?
Ja, die Höhe Ihres Beitrages ist grundsätzlich abhängig davon, ob Sie Kinder haben. Gegebenenfalls werden Kinder besonders begünstigt, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Folgende Neuregelungen sind zum 01.07.2023 inkraftgetreten. Hierüber haben wir Sie bereits schriftlich informiert.
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung wird auf 3,4% angehoben. Der Zuschlag für Kinderlose wird auf 0,6% erhöht. Der Nachweis der sog. Elterneigenschaft bleibt, wie bisher, lebenslang an den Nachweis eines Kindes geknüpft.
Zum 1.7.2023 wird gleichzeitig ein Beitragsabschlag ab dem 2. bis zum 5. Kind in Höhe von 0,25% eingeführt. Es sind (leibliche, adoptierte, Stief- und Pflege-) Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres berücksichtigungsfähig. Das gilt auch, wenn das Kind vor Vollendung des 25. Lebensjahres verstorben ist.
Haben
Sie mindestens 2 Kinder, die noch keine 25 Jahre
alt sind und haben uns dies noch nicht mitgeteilt, dann reichen Sie uns bitte unter Angabe des Namens und des Geburtsdatum diese Information:
Henkel AG & Co. KGaA
Pensioner Care & Provision Insurances
40191 Düsseldorf
Alternativ können Sie das Dokument auch gerne
per Fax an +49-211-798-9000
oder
per E-Mail an hrdirect@henkel.com als Anlage (Scan oder Foto)
schicken.
Vielen Dank vorab.