TSS Ticket Self Service - HenkelPensionsfonds

Wofür wird die Einwilligungserklärung zur Datenübermittlung benötigt?

Die Einwilligungserklärung erleichtert Ihnen das Ausfüllen Ihrer Steuererklärung. Daher bitten wir Sie, die Erklärung unterschrieben zurückzusenden.


Aufgrund einer steuerlichen Sonderregelung bleiben Ihnen Ihre Versorgungsfreibeträge auch ab 2022 erhalten, die bislang bei der Besteuerung der unmittelbar von Ihrem ehemaligen Arbeitgeber gezahlten Firmenpension Anwendung fanden. Sofern Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, müssen Sie darin die Bemessungsgrundlagen für die Freibeträge aus der Direktzusage eintragen. Wenn Sie die beiliegende Einwilligungserklärung an den Pensionsfonds zurückschicken, kann Ihnen Henkel diese Beträge jährlich zukommen lassen (beginnend im Jahr 2023 für Ihre Steuererklärung für 2022).


Der Pensionsfonds ist verpflichtet, alle ausgezahlten Pensionen an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zu melden. Sie erhalten eine Mitteilung über die für Sie gemeldeten Daten immer dann, wenn sich gegenüber dem Vorjahr Veränderungen ergeben haben. Hinsichtlich der Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung ändert sich durch die Übertragung auf den Pensionsfonds für Sie nichts.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite: Gemeinschaft der Henkel-Pensionäre e.V. - Pensionsfonds (henkel-pensionaere.de)