Wofür wird die Einwilligungserklärung zur Datenübermittlung benötigt?
Die Einwilligungserklärung erleichtert Ihnen das Ausfüllen
Ihrer Steuererklärung. Daher bitten wir Sie, die Erklärung unterschrieben
zurückzusenden.
Sollten Ihnen diese Einwilligungserklärung nicht vorliegen und Sie haben diese auch noch nicht eingereicht, eröffnen Sie bitte ein Ticket.
Aufgrund einer steuerlichen Sonderregelung bleiben Ihnen nämlich Ihre Versorgungsfreibeträge auch weiterhin erhalten, die bislang bei der Besteuerung der unmittelbar von Ihrem ehemaligen Arbeitgeber gezahlten Firmenpension Anwendung fanden. Sofern Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, müssen Sie darin die Bemessungsgrundlagen für die Freibeträge aus der Direktzusage eintragen. Henkel übersendet Ihnen jährlich eine Rentenbezugsmitteilung, in der die an Sie gezahlten Pensionen sowie ggf. die Bemessungsgrundlagen für Ihren individuellen Versorgungsfreibetrag ausgewiesen werden.
Wenn Sie die Einwilligungserklärung an Henkel zurückschicken, kann Ihnen Henkel diese Bemessungsgrundlagen vorausfüllen. Ebenso werden dann die Bemessungsgrundlagen an das Finanzamt gemeldet. Wir empfehlen daher uns die Einwilligungserklärung einzureichen. Es vereinfacht Ihre Steuererklärung.