Mein Rentenanspruch wurde auf den Mercer Pensionsfonds übertragen. Ändert sich etwas für mich durch die Übertragung?
Nein. Für die auf den Pensionsfonds übertragenen Ansprüche auf Firmenpension gelten weiterhin die Bedingungen der von Henkel erteilten Versorgungszusagen. Das heißt: Die Höhe der Leistung, die Modalitäten zur Anpassung der Pensionen und die Hinterbliebenenversorgung bleiben unverändert.
Henkel wird Ihnen – wie bisher – die Versorgungsleistungen per Banküberweisung auszahlen und die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abführen. Auch Ihre Einkommensteuer ändert sich durch die Übertragung nicht.
Aber: Für den Pensionsfonds gilt eine rechtliche Besonderheit: Anders als bisher dürfen Lohnsteuer, sowie gegebenenfalls Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag, nicht mehr von Henkel direkt von Ihrer Pension bei Auszahlung abgezogen werden. Stattdessen müssen Sie künftig im Rahmen Ihrer persönlichen Steuererklärung die betrieblichen Pensionen versteuern.