Ändert sich etwas für mich durch die Übertragung auf den Mercer Pensionsfonds?
Nein. Für die auf den Pensionsfonds übertragenen Ansprüche auf Firmenpension gelten weiterhin die Bedingungen der von Henkel erteilten Versorgungszusagen. Das heißt: Die Höhe der Leistung, die Modalitäten zur Anpassung der Pensionen und die Hinterbliebenenversorgung bleiben unverändert.
Henkel wird Ihnen – wie bisher – die Versorgungsleistungen per Banküberweisung auszahlen und die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abführen. Auch Ihre Einkommensteuer ändert sich durch die Übertragung nicht.
Aber: Für den Pensionsfonds gilt eine rechtliche
Besonderheit: Er muss Ihre Pension ohne Abzug von Lohnsteuer auszahlen. Anders
als bisher dürfen Lohnsteuer, sowie gegebenenfalls Kirchensteuer und
Solidaritätszuschlag, nicht mehr von Henkel beziehungsweise vom Pensionsfonds
einbehalten werden. Stattdessen werden die Steuern zukünftig nachgelagert im
Rahmen Ihrer persönlichen Steuererklärung festgesetzt.