TSS Ticket Self Service - HenkelPensionsfonds

Ändert sich etwas für mich durch die Übertragung auf den Mercer Pensionsfonds?

Nein. Für die auf den Pensionsfonds übertragenen Ansprüche auf Firmenpension gelten weiterhin die Bedingungen der von Henkel erteilten Versorgungszusagen. Das heißt: Die Höhe der Leistung, die Modalitäten zur Anpassung der Pensionen und die Hinterbliebenenversorgung bleiben unverändert. 

Henkel wird Ihnen – wie bisher – die Versorgungsleistungen per Banküberweisung auszahlen und die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abführen. Auch Ihre Einkommensteuer ändert sich durch die Übertragung nicht. 


Aber: Für den Pensionsfonds gilt eine rechtliche Besonderheit: Er muss Ihre Pension ohne Abzug von Lohnsteuer auszahlen. Anders als bisher dürfen Lohnsteuer, sowie gegebenenfalls Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag, nicht mehr von Henkel beziehungsweise vom Pensionsfonds einbehalten werden. Stattdessen werden die Steuern zukünftig nachgelagert im Rahmen Ihrer persönlichen Steuererklärung festgesetzt.