Was ändert sich steuerlich durch die Übertragung Mercer Pensionsfonds?
Keine Sorge: Die Höhe der Besteuerung selbst ändert sich
nicht, so dass Ihre Nettobezüge aus der Versorgungsleistung aufgrund der
Übertragung unverändert bleiben.
Ihre Pensionsfondsbezüge werden Ihnen allerdings ohne Abzug von Lohnsteuer sowie etwaiger Kirchensteuer und etwaigem Solidaritätszuschlag ausgezahlt. Sie werden Ihre Pensionsfondsbezüge – wie Ihre gesetzliche Rente – nachgelagert im Rahmen Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung versteuern. Diese Umstellung ist bei Pensionsfondsbezügen gesetzlich vorgeschrieben (Paragraf 22 Nummer 5 Satz 1 Einkommensteuergesetz).
Das bedeutet: Sollte der Ihnen seit Januar 2022 zufließende
monatliche Auszahlungsbetrag höher sein als bisher, so stellt dies keine
Erhöhung Ihrer Rente dar, sondern er beinhaltet die im Rahmen Ihrer jährlichen
Einkommensteuererklärung noch abzuführenden Steuern.
Weitere Informationen finden Sie auf der GdHP Seite im Pensionsfonds Portal:
Gemeinschaft der Henkel-Pensionäre e.V. - Pensionsfonds (Gemeinschaft der Henkel-Pensionäre e.V. – Informationen zum HenkelPensionsfonds (henkel-pensionaere.de)