Was passiert, wenn ich keinen Lebensnachweis einreiche?
Sollte uns bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres keine offiziell bestätigte Lebensbescheinigung vorliegen, sind wir gezwungen, die Zahlung Ihrer Pension ab Januar des Folgejahres einzustellen.
Eine rückwirkende Zahlungsaufnahme kann erst dann erfolgen, wenn uns das Formular vollständig ergänzt vorliegt. Sie können uns das Formular gerne per Post, E-Mail oder Fax übersenden:
Henkel AG & Co. KGaA
Pensioner Care & Provision Insurances
40191 Düsseldorf
Fax: +49-211-798-9000
E-Mail: hrdirect@henkel.com